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LEISTUNGSZUCHT für Border Collies
Um dem Wunsch vieler Border Collie Besitzer, die mit
ihren Hunden in einer, der Bestimmung dieser Rasse
entsprechenden Art arbeiten nachzukommen, verleiht der ÖCBH
ab dem Jahr 2000 bei Würfen, deren Elterntiere einer
bestimmten Ausbildung unterzogen wurden und dies auch durch
das Ablegen einer Prüfung, oder der erfolgreichen Teilnahme
an bestimmten Hütewettbewerben unter Beweis stellen, das Prädikat
"Leistungszucht". Die Ahnentafeln der
Welpen werden mit einer gut sichtbaren Stampiglie
gekennzeichnet.
Voraussetzung
für das Prädikat "Leistungszucht" ist:
Ablegen
der Österreichischen Hütehundeprüfung für Border Collies
Die Hütehundeprüfung für Border Collies wird in Anlehnung an den
Interrace Parcours durchgeführt, welcher stark an die
praktische Hütearbeit und an die örtlichen Verhältnisse der
jeweiligen Schäferei angepasst ist. Das Mindestalter für den
Hund beträgt 10 Monate. Die Prüfung gilt für das Prädikat
"Leistungszucht" als gültig bestanden mit
Erreichung von mindestens 60%
der Punkte.
Die Prüfung wird mindestens 1x jährlich abgehalten.
- Die
Hütehundeprüfung für Border Collies kann nur in Österreich
abgelegt werden. Die Prüfungsgebühr beträgt € 25,50.
Erfolgreiche
Teilnahme an Hütewettbewerben (Trials)
Die Voraussetzung zur Leistungszucht kann auch dann erreicht werden, wenn
der Hund an einem Trial in
Klasse 2 oder Klasse 3 teilgenommen hat, wobei er in einer der
beiden Klassen 50% der Punkte erreicht haben muss.
Bei Trials mit 2 Läufen gilt diese Regelung für einen Lauf (es werden
einige Trials mit nur einem Lauf durchgeführt). Überdies
gilt auch die Teilnahme an allen ausländischen Trials (ein
Lauf mit über 50% der Punkte in Klasse 2 oder Klasse 3), die
vom offiziellen Hütehundeverein des jeweiligen Landes
veranstaltet werden. Der dazu vom jeweiligen ausländischen Hütehundeverein
bestellte Richter gilt als anerkannt.
Bereits abgelegte Trials, die den oben genannten Anforderungen
entsprechen, werden für die Verleihung des Prädikats
"Leistungszucht" anerkannt. |