Der ÖCBH betreut die Rassen Collie Langhaar, Collie Kurzhaar, Sheltie, Bearded Collie, Border Collie, Old English Sheepdog, Welsh Corgi Pembroke und Welsh Corgi Cardigan.
Das Ziel des Clubs ist, die Zucht dieser Rassen zu fördern und gesunde, wesensfeste und standardgemäße Hunde zu züchten.
Um dieses Ziel zu erreichen ist es Pflicht unserer Züchter, die nachstehenden Zuchtbestimmungen einzuhalten.
Jeder Züchter ist verpflichtet, sich so viel Wissen wie möglich, im Bereich Tierzucht im speziellen Hundezucht, Geburt und Aufzucht von Hunden, anzueignen. Dies kann über das Lesen einschlägiger Literatur, durch den Besuch von Seminaren und Züchtertagen im Bereich des Clubs, der ÖKV-Akademie, der Vet. Med. Univ. Wien, oder anderen, den Bereich betreUenden Seminaren, geschehen.
Jeder angehende Züchter ist verpflichtet sich einen Zuchtstättennamen schützen zu lassen, welcher über den ÖKV, bei der FCI in Belgien international geschützt wird. Die Wahl des Zuchtstättennamens steht dem Züchter frei, solange damit die Bestimmungen der Zucht und Eintragungsordnung des ÖKV eingehalten werden. Der Antrag erfolgt an den ÖKV direkt, siehe dazu ZEO des ÖKV.
Grundbedingung für die Zucht ist, dass beide Elternteile in das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen sind. Zugelassen sind außerdem Deckrüden aus dem Ausland, die in ein von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkanntes Zuchtbuch eingetragen sind und den Zuchtbestimmungen des ÖCBH entsprechen.
Keinesfalls dürfen Hündinnen ohne Ahnentafel, oder Hündinnen mit einer von der FCI nicht anerkannten Ahnentafel, von Rüden mit FCI/ÖKV Ahnentafel, gedeckt werden.
Für die Zucht dürfen nur Tiere verwendet werden, die auf einer Ausstellung in Österreich, an der sich der ÖCBH mit einer Sonderausstellung beteiligt, einen Formwert erhalten haben. Ebenso gelten Weltsiegerschauen, Europasiegerschauen in Österreich für die der ÖKV die Richter bestimmt, dem ÖCBH aber ein Vorschlagsrecht eingeräumt hat. Es gelten auch Formwerte von clubinternen Veranstaltungen, wie Landesschauen mit und ohne CACA, Pfostenschauen und Clubsiegerschauen.
Für nicht in österreichischem Besitz stehende Rüden, damit sind ausländische Deckrüden gemeint, ist eine Beschreibung durch einen von der FCI anerkannten Formwertrichter/ Zuchtrichter erforderlich, die einem Mindestformwert, so wie er für die jeweilige Rasse/Geschlecht, in dieser Zuchtordnung festgesetzt wurde, entsprechen würde.
Für Rüden, die in Vertragsländern der FCI stehen, gelten sinngemäß die zugelassenen Richter des jeweiligen Landes. Z.B. AKC, KC, CKC, ANKC, NZKC, soweit diese berechtigt sind Anwartschaften für die betreUende Rasse zu vergeben.
Mindestformwerte für die Zucht:
Collie Langhaar und Kurzhaar, Bearded Collie, Sheltie, Old English Sheepdog,
mindestens 1 mal: Rüden Sehr Gut, Hündinnen Gut. Der Formwert kann auch aus der Jugendklasse stammen.
Welsh Corgi Cardigan und Welsh Corgi Pembroke:
2-mal Vorzüglich oder Sehr Gut, davon mindestens einer in der Zwischenklasse oder später, ein Formwert kann auch aus der Jugendklasse stammen.
Border Collie:
Grundsätzlich gilt für beide Zuchtpartner der Formwert Gut, jedoch darf nur ein Zuchtpartner diesen Formwert aufweisen. Wird ein Rüde mit Gut verwendet, muss die Hündin ein Sehr Gut haben und umgekehrt.
Welpen, deren Elterntiere ihre Zuchttauglichkeit nur durch die erfüllten Mindestanforderungen nachgewiesen haben, (Formwert, Gesundheitstests) erhalten Normalzucht Ahnentafeln. Welpen, deren beide Elterntiere die Anforderungen für die Körung erbracht und die Körung bestanden haben, erhalten Körzucht Ahnentafeln. (Anforderungen zur Körung, siehe Körordnung)
Für Border Collies ist außerdem die Leistungszucht möglich, Anforderungen sind dem Reglement zu entnehmen.
Für jeden Hund ist nach Abschluss der geforderten Gesundheitsvorsorge - Untersuchungen und Formwerte und v o r der ersten Zuchtverwendung, ein Zuchtzulassungsformular beim Zuchtwart anzufordern. Dem Ansuchen um das Formular sind folgende Unterlagen beizulegen: Kopie der AT des Hundes, Kopie der Befunde, bei erbrachten Prüfungen Kopie des Leistungsheftes bzw. Prüfungsbestätigungen, bei erworbenen Titeln Kopie der Urkunden. Dieses Formular ist sowohl für Rüden als auch für Hündinnen nötig. Es wird nach Ansuchen vom Zuchtwart/Zuchtwartin ausgestellt und an den Besitzer des Hundes verschickt. Damit entfällt das Mitsenden der diversen Unterlagen bei Deckungen bzw. Würfen. Untersuchungen die jährlich gemacht werden müssen (ECVO -Augenupdates) oder nachträglich erworbene Titel bzw. Prüfungen müssen dann weiterhin beigelegt werden. Bei angekörten Tieren entfällt dieses Formular, da die Angaben aus den Körscheinen ersichtlich sind. Das Formular ist kostenpflichtig.
Es ist jedem Züchter zu empfehlen, sich vor der beabsichtigten Deckung, rechtzeitig mit dem Zuchtwart/Zuchtwartin, wegen der Wahl des Rüden in Verbindung zu setzen.
Für den Deckakt gelten folgende Grundsätze: Die Hündin muss rechtzeitig, mindestens 8 Tage vorher, beim Deckrüden Besitzer angemeldet werden. Die Hündin muss zum Zeitpunkt der Deckung offensichtlich gesund sein. Die Ahnentafel, sowie das Zuchtzulassungsformular ist dem Rüden Besitzer im Original vorzulegen.
Die Höhe der Deckgebühr, ob die Deckgebühr finanziell abzugelten ist und wann die Gebühr zu entrichten ist, sollte vor dem Deckakt, möglichst schriftlich, festgelegt werden. Bei nachgewiesener Nichtaufnahme, nicht aber beim Verwerfen, pflegt der Eigentümer des Rüden, den Hund, wenn er noch immer in seinem Besitz steht, für dieselbe Hündin, bei der nächsten Läufigkeit, sofern sie noch immer im selben Besitz steht, ohne neuerliche Entschädigung, zur Verfügung zu stellen. Die erfolgte Deckung, ist vom Besitzer der Hündin, sofort, schriftlich, unter Angabe der Daten der beiden Hunde, dem Zuchtwart mitzuteilen (ÖCBH Deckmeldung auf der Homepage). Der vom Deckrüden Besitzer ausgefüllte und unterschriebene ÖKV Deckbescheinigung ist dem Besitzer der Hündin, nach erfolgter Deckung und Bezahlung der Deckgebühr, zu übergeben.
Die Hündin muss zum Zeitpunkt der Deckung das der Rasse entsprechende Zuchtalter erreicht haben dies ist bei:
Sheltie:
15 Monate
Border Collie, Collie Langhaar Collie Kurzhaar, Bearded Collie, Old English Sheepdog, Welsh Corgi Cardigan, Welsh Corgi Pembroke:
18 Monate.
Der Rüde darf mit einem Mindestalter von 14 Monaten zur Deckung verwendet werden. Eventuelle Ausnahmen nur mit Einverständnis des Zuchtwartes.
Hündinnen, die älter als 8 Jahre sind (vollendetes 8. Lebensjahr) dürfen nur mit besonderer Bewilligung des Zuchtwarts und nur in Ausnahmefällen zu Zucht verwendet werden.
Für Rüden gibt es keine Altersobergrenze.
Jeder gefallene Wurf ist dem Zuchtwart sofort zu melden. Im Bedarfsfall hat der Club die Möglichkeit eine frühe, zusätzliche Wurfkontrolle, bis zum Alter von 21. Tagen durchzuführen. Eine Terminvereinbarung mit dem Züchter, bis 24 Stunden vor der Kontrolle ist erforderlich. Die abschließende Wurfabnahme erfolgt in der 9. Lebenswoche der Welpen. Der Züchter setzt sich dafür mit dem Zuchtwart bzw. Wurfabnehmer in seinem Wohngebiet, in Verbindung. Die Wurfabnahmen werden entweder vom Zuchtwart, oder von einer, von ihm dazu beauftragten Person, durchgeführt. Die Wurfabnahmen sind mit Durchschrift zu protokollieren und vom Züchter und vom Wurfabnehmer zu unterschreiben. Das Original bleibt beim Züchter. Dieser ist verpflichtet, dieses Protokoll den Welpenkäufern vorzulegen und von diesen unterschreiben zu lassen. Die unterschriebenen Protokolle sind nach Abgabe der Welpen, an den Zuchtwart zu senden. Welpen, die in der Zuchtstätte bleiben, sind als solche zu kennzeichnen.
Die vom Vorstand des ÖCBH festgesetzte Wurfabnahmegebühr, wird gemeinsam mit der Gebühr für die erstellten Ahnentafeln abgerechnet.
Wird ein Wurf nicht an der Adresse aufgezogen, an der die Zuchtstätte gemeldet ist, sondern z.B. auf einen Zweitwohnsitz ausgelagert, so ist dies dem Zuchtwart zu melden und das dafür vorgesehene Formular auszufüllen. Sollte ein Züchter nicht in der Lage sein seinen Wurf selbst aufzuziehen, sondern dafür einen „Aufzieher“ an einer Adresse, an der die Zuchtstätte nicht gemeldet ist, benötigen, ist dies im Vorfeld, also vor der Deckung mit dem Zuchtwart zu besprechen. Ein „Aufzieher“ ist in der Zuchtordnung des ÖCBH nicht vorgesehen und bedarf einer Sondergenehmigung.
Bei Züchtertagen, sind nur Züchter zu Vorschlägen zur Abänderung der Zuchtordnung des ÖCBH abstimmungsberechtigt, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung, mindesten einen Wurf, selbst aufgezogen haben, d.h. an der Adresse der Zuchtstätte, bzw. ausgelagert, aber nicht zu einem „Aufzieher“.
Welpen dürfen erst mit 9 Wochen abgegeben werden. Sie müssen mittels Mikrochips gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung der Welpen ist in jedem Fall so durchzuführen, dass bei der Wurfabnahme bereits jeder Welpe identifiziert werden kann.
Welpen, die im frühen Alter bereits untersucht oder DNA getestet werden, müssen natürlich vor diesen Untersuchungen gekennzeichnet werden, damit der Befund zweifelsfrei zugeordnet werden kann.
Nach erfolgtem Wurf, sind die Welpen auf den vorgeschriebenen Drucksorten, zwecks Eintragung in das ÖHZB, zu melden. Folgende Formulare sind notwendig. Spätestens zur Wurfabnahme müssen alle Unterlagen vorliegen und können dem Wurfabnehmer mitgegeben werden.
ÖKV Deckbescheinigung (ÖKV-Formular auch bei Deckungen im Ausland)
ÖKV Eintragungsformular
Ahnentafel der Hündin mit Eigentumsnachweis im Original
Fotokopie der Ahnentafel des Rüden mit Eigentumsnachweis
Fotokopie der Zuchtstättenkarte
Zuchtzulassungsformular für Rüde und Hündin, eventuell auch mit updates z.B. ECVO, Nachweisen für nachträglich abgelegte Prüfungen und nachträglich erworbene Champions.
Befundkopien können nur dann anerkannt werden, wenn sie dem betr. Hund einwandfrei zugeordnet werden können. Befunde ohne Kennzeichnungsnummer (Chipnummer) können nicht anerkannt werden
Zur Veröffentlichung des Wurfes im Internet (Homepage des ÖCBH) und in der Verbandszeitschrift „Unsere Hunde“ ist es empfehlenswert möglichst bald, nach erfolgtem Wurf, die ÖCBH Wurfmeldung (Formular auf der ÖCBH HP) auszufüllen und abzusenden. Der Wurf wird dann umgehend veröffentlicht. (Siehe auch ÖCBH Deckmeldung)
ÖKV Deckschein und ÖKV Eintragungsformular sind im Internet, auf der HP des ÖKV www.oekv.at auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben mit den angegebenen Unterlagen an den Zuchtwart/Zuchtwartin zu senden.
Der Zuchtwart/die Zuchtwartin bearbeitet die Papiere, stellt die Ahnentafeln aus oder leitet dies in die Wege. Die Ahnentafeln werden zur Bestätigung und Eintragung in das ÖHZB, an den ÖKV weitergeleitet. Von dort bekommt sie der Züchter, nach erfolgter Bezahlung, per Post zugestellt.
Der Zuchtwart bearbeitet die Papiere und leitet diese, zur Bestätigung und Eintragung in das ÖHZB, an den ÖKV weiter. Von dort bekommt sie der Züchter, nach erfolgter Bezahlung, per Post zugestellt.
Der Hündin muss nach einem Wurf eine 12-monatige Pause gegeben werden. Gerechnet wird von Decktag zu Decktag. Dies gilt auch bei Kaiserschnittgeburten, auch wenn keine Welpen aufgezogen werden. Ausnahmen nur nach Absprache mit dem Zuchtwart.
Gesundheitsvorsorge nach Rassen geordnet
Zu jeder, für die Zucht relevanten Untersuchung ist die originale Ahnentafel des Hundes zum Tierarzt mitzubringen, der die Untersuchung mit Datum und wenn gewünscht auch Ergebnis, mit seinem Namen und Stempel in die Ahnentafel einträgt und mit seiner Unterschrift bestätigt. Dies gilt nicht für die Welpen Untersuchung auf CEA.
BEARDED COLLIE
HD Röntgen
Dieser Befund muss von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH sein. Eine Liste dieser Tierärzte liegt beim Zuchtwart auf, bzw. ist im Internet auf der HP des ÖCBH unter https://huetehunde.at/Züchterservice/LIste Vertrauenstierärzte HD/ED einzusehen. Handelt es sich um den Befund eines anderen Tierarztes, muss dieser bei der Vet.Med. Univ., 1210 Wien, Veterinärplatz 1, Institut für Röntgendiagnostik, überbefundet werden.
Wird ein Befund, der von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH ausgestellt wurde angezweifelt, kann dies nur durch eine Überbefundung durch die Vet. Med. Univ. Wien, geklärt werden. Dieser Befund ist dann endgültig.
Der Befund ist auf dem ÖCBH Formular auszustellen.
Das Formular finden Sie hier: https://huetehunde.at/Züchterservice/HD-Formular
Es darf nur mit Hunden die HD-A (HD-frei) oder HD-B (HD-Verdacht) in ihrem Befund nachweisen können, gezüchtet werden. Hunde mit HD-B dürfen nur mit Hunden mit HD-A verpaart werden.
Augenerkrankungen
Bei der Auswahl der Zuchtpartner ist durch Gentest auf CEA sicher zu stellen, dass keine befallenen Welpen geboren werden können. Das heißt, zumindest einer der beiden Zuchtpartner muss genetisch frei sein, im Idealfall sind es beide.
MDR1-defect
Es wird empfohlen die Zuchttiere auf MDR 1 zu testen und Verpaarungen, aus denen MDR 1 -/- Welpen fallen können zu vermeiden.
Farbtest M Locus
Um eventuell auftretende Probleme mit dem Merle Gen zu vermeiden, müssen ab Deckungen 1.1.2025 alle Elterntiere einen Gentest bezüglich M-Locus aufweisen. Es sollten alle Bearded Collies den Status m/m = non merle, haben.
BORDER COLLIE
HD-Röntgen
Dieser Befund muss von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH sein. Eine Liste dieser Tierärzte liegt beim Zuchtwart auf, bzw. ist im Internet auf der HP des ÖCBH unter https://huetehunde.at/Züchterservice/LIste Vertrauenstierärzte HD/ED einzusehen. Handelt es sich um den Befund eines anderen Tierarztes, muss dieser bei der Vet.Med. Univ. in 1210 Wien, Veterinärplatz 1, Institut für Röntgendiagnostik, überbefundet werden.
Wird ein Befund, der von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH ausgestellt wurde angezweifelt, kann dies nur durch eine Überbefundung durch die Vet. Med. Univ. Wien, geklärt werden. Dieser Befund ist dannendgültig.
Der Befund ist auf dem ÖCBH-Formular auszustellen.
Das Formular finden Sie hier: https://huetehunde.at/Züchterservice/HD-Formular
Es darf nur mit Hunden die HD-A (HD-frei), HD-B (HD-Verdacht) oder HD-C (HD-leicht) in ihrem Befund nachweisen können, gezüchtet werden. Hunde mit HD-B oder HD-C, dürfen nur mit Hunden mit HD-A verpaart werden.
Augenuntersuchungen
Alle in Österreich gezüchteten Welpen müssen zwischen der 6. Und der 8. Lebenswoche von einem dem ECVO angehörenden Tierarzt, auf erbliche Augenerkrankungen untersucht werden. Die Eintragung in das ÖHZB ist nicht abhängig vom Ergebnis des Befundes. Die Befunde werden entweder bei der Wurfabnahme dem Zuchtwart oder Wurfabnehmer übergeben oder vom Züchter an den Zuchtwart geschickt.
Sollte sich ein Züchter für den CEA-DNA Test entscheiden, so entfällt die klinische Pflichtuntersuchung bei einem ECVO Tierarzt im Welpenalter. Erst nach Vorlage der Befunde, egal ob DNA oder klinisch, wird die Eintragung in das ÖHZB A-Blatt, vorgenommen.
Vor geplanter Zuchtverwendung muss bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, für jeden Wurf ein gültiger, ophthalmologischer Augenbefund vorgelegt werden. Zu beachten ist, dass die Befunde nur 12 Monate Gültigkeit haben. Mit Tieren, die PRA, KAT, oder Glaukom aufweisen, darf nicht gezüchtet werden. Bitte beachten Sie weiter, dass bei Rüden, für die es ja keine Altersobergrenze in der Zucht gibt, der letzte Befund mit 7 Jahren gemacht werden muss. Es empfiehlt sich, mit einem Rüden, der auch in höherem Alter noch zur Zucht verwendet werden soll, mit 7 Jahren noch einmal ein ECVO Update zu machen, auch wenn er in diesem Zeitraum nicht deckt.
Um CEA befallene Welpen zu vermeiden, dürfen Zuchttiere, die nicht CEA/ DNA getestet sind nur mit Zuchtpartnern die CEA-DNA normal sind verpaart werden.
Es wird empfohlen vor Zuchtverwendung von einem ECVO-Ophthalmologen die Glaukom/Ligamentum Pectinatum Abnormität, mittels Gonioskopie, untersuchen zu lassen. Mit Hunden, die im Befund befallen sind, darf nicht gezüchtet werden. Sollte keine Gonioskopie vorliegen müssen die Zuchtpartner zumindest einen Gentest vorweisen können.
MDR 1, NCL, TNS,
Um befallene Welpen zu vermeiden, muss zumindest einer der beiden Zuchtpartner einen Gentest mit DNA-normal aufweisen können. DNA-carrier dürfen nur mit DNA-normalen Tieren verpaart werden.
Farbtest M Locus
Um eventuell auftretende Probleme mit dem Merle Gen zu vermeiden, müssen ab Deckungen 1.1.2025 alle Elterntiere ungeachtet der Fellfarbe, einen Gentest bezüglich M-Locus aufweisen. Hunde die das Merle-Gen tragen, dürfen nur mit non merle Tieren - m/m - verpaart werden. Die Befunde sind in jedem Fall den Unterlagen zur Erstellung der Ahnentafeln der Welpen beizulegen.
COLLIE LANGHAAR UND COLLIE KURZHAAR
HD Röntgen
Dieser Befund muss von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH sein. Eine Liste dieser Tierärzte liegt beim Zuchtwart auf, bzw. ist im Internet auf der HP des ÖCBH unter https://huetehunde.at/Züchterservice/LIste Vertrauenstierärzte HD/ED einzusehen. Handelt es sich um den Befund eines anderen Tierarztes, muss dieser bei der Vet.Med. Univ. in 1210 Wien, Veterinärplatz 1, Institut für Röntgendiagnostik, überbefundet werden.
Wird ein Befund, der von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH ausgestellt wurde angezweifelt, kann dies nur durch eine Überbefundung durch die Vet. Med. Univ. Wien, geklärt werden. Dieser Befund ist dann endgültig.
Der Befund ist auf dem ÖCBH-Formular auszustellen.
Das Formular finden Sie hier: https://huetehunde.at/Züchterservice/HD-Formular
Es darf nur mit Hunden die HD-A (HD-frei), HD-B (HD-Verdacht) oder HD-C (HD-leicht) in ihrem Befund nachweisen können, gezüchtet werden. Hunde mit HD-B oder HD-C, dürfen nur mit Hunden mit HD-A verpaart werden.
Augenuntersuchungen
Alle in Österreich gezüchteten Welpen müssen zwischen der 6. Und der 8. Lebenswoche von einem dem ECVO angehörenden Tierarzt, auf erbliche Augenerkrankungen untersucht werden. Die Eintragung in das ÖHZB ist nicht abhängig vom Ergebnis des Befundes. Die Befunde werden entweder bei der Wurfabnahme dem Zuchtwart oder Wurfabnehmer übergeben oder vom Züchter an den Zuchtwart geschickt. Sollte sich ein Züchter für den CEA-DNA Test entscheiden, so entfällt die klinische Pflichtuntersuchung bei einem ECVO-Tierarzt im Welpenalter. Erst nach Vorlage der Befunde, egal ob DNA oder klinisch, wird die Eintragung in das ÖHZB A-Blatt, vorgenommen.
Vor geplanter Zuchtverwendung muss bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, für jeden Wurf ein gültiger, ophthalmologischer Augenbefund vorgelegt werden. Zu beachten ist, dass die Befunde nur 12 Monate Gültigkeit haben. Mit Tieren, die PRA oder KAT aufweisen, darf nicht gezüchtet werden. Bitte beachten Sie weiter, dass bei Rüden, für die es ja keine Altersobergrenze in der Zucht gibt, der letzte Befund mit 7 Jahren gemacht muss. Es empfiehlt sich, mit einem Rüden, der auch in höherem Alter noch zur Zucht verwendet werden soll, mit 7 Jahren noch einmal ein ECVO Update zu machen, auch wenn er in diesem Zeitraum nicht deckt.
Paarungen, bei denen beide Zuchtpartner als CEA affected/befallen eingestuft wurden, sind untersagt. Ein CEA affected/befallener Hund kann nur mit einem CEA carrier/Träger oder im Idealfall mit einem CEA normal getesteten Hund verpaart werden. Klinische Befunde auf CEA-frei werden nur dann anerkannt, wenn sie von einem ECVO-Ophthalmologen erstellt und der Hund zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht älter als 7 Wochen war.
DM -Degenerative Myelopathie
Bei der Auswahl der Zuchtpartner ist durch Gentest auf DM sicher zu stellen, dass in dem geplanten Wurf keine befallenen Welpen fallen können. Das bedeutet, zumindest einer der beiden Zuchtpartner muss getestet und genetisch frei für DM sein.
MDR 1, IPD
Um befallene Welpen zu vermeiden, muss zumindest einer der beiden Zuchtpartner einen Gentest mit DNA-normal aufweisen können. DNA-carrier dürfen nur mit DNA-normalen Tieren verpaart werden.
Farbtest M Locus
Um eventuell auftretende Probleme mit dem Merle Gen zu vermeiden, müssen ab Deckungen 1.1.2025 alle Elterntiere ungeachtet der Fellfarbe, einen Gentest bezüglich M-Locus aufweisen. Hunde die das Merle-Gen tragen, dürfen nur mit non merle Tieren - m/m - verpaart werden. Die Befunde sind in jedem Fall den Unterlagen zur Erstellung der Ahnentafeln der Welpen beizulegen.
OLD ENGLISH SHEEPDOG –BOBTAIL
HD Röntgen
Dieser Befund muss von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH sein. Eine Liste dieser Tierärzte liegt beim Zuchtwart auf, bzw. ist im Internet auf der HP des ÖCBH unter https://huetehunde.at/Züchterservice/LIste Vertrauenstierärzte HD/ED einzusehen. Handelt es sich um den Befund eines anderen Tierarztes, muss dieser bei der Vet.Med. Univ. in 1210 Wien, Veterinärplatz 1, Institut für Röntgendiagnostik, überbefundet werden.
Wird ein Befund, der von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH ausgestellt wurde angezweifelt, kann dies nur durch eine Überbefundung durch die Vet. Med. Univ. Wien, geklärt werden. Dieser Befund ist dann endgültig.
Der Befund ist auf dem ÖCBH-Formular auszustellen.
Das Formular finden Sie hier: https://huetehunde.at/Züchterservice/HD-Formular
Es darf nur mit Hunden die HD-A (HD-frei), HD-B (HD-Verdacht) oder HD-C (HD-leicht) in ihrem Befund nachweisen können, gezüchtet werden. Hunde mit HD-B oder HD-C, dürfen nur mit Hunden mit HD-A verpaart werden.
Augenuntersuchungen
Vor geplanter Zuchtverwendung muss bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, eine Untersuchung bei einem ECVO-Ophthalmologen durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass ein Befund nur 12 Monate Gültigkeit hat. Mit Tieren die PRA oder KAT aufweisen, darf nicht gezüchtet werden. Bitte beachten Sie weiter, dass bei Rüden, für die es ja keine Altersobergrenze in der Zucht gibt, der letzte Befund mit 7 Jahren gemacht muss. Es empfiehlt sich, mit einem Rüden, der auch in höherem Alter noch zur Zucht verwendet werden soll, mit 7 Jahren noch einmal ein ECVO Update zu machen, auch wenn er in diesem Zeitraum nicht deckt.
SHETLAND SHEEPDOG
HD Röntgen
Dieser Befund muss von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH sein. Eine Liste dieser Tierärzte liegt beim Zuchtwart auf, bzw. ist im Internet auf der HP des ÖCBH unter https://huetehunde.at/Züchterservice/LIste Vertrauenstierärzte HD/ED einzusehen. Handelt es sich um den Befund eines anderen Tierarztes, muss dieser bei der Vet.Med. Univ. in 1210 Wien, Veterinärplatz 1, Institut für Röntgendiagnostik, überbefundet werden.
Wird ein Befund, der von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH ausgestellt wurde angezweifelt, kann dies nur durch eine Überbefundung durch die Vet. Med. Univ. Wien, geklärt werden. Dieser Befund ist dann endgültig.
Der Befund ist auf dem ÖCBH Formular auszustellen.
Das Formular finden Sie hier: https://huetehunde.at/Züchterservice/HD-Formular
Es darf nur mit Hunden die HD-A (HD-frei), HD-B (HD-Verdacht) oder HD-C (HD-leicht) in ihrem Befund nachweisen können, gezüchtet werden. Hunde mit HD-B oder HD-C, dürfen nur mit Hunden mit HD-A verpaart werden.
Augenuntersuchungen
Alle in Österreich gezüchteten Welpen müssen zwischen der 6. Und der 8. Lebenswoche von einem dem ECVO angehörenden Tierarzt, auf erbliche Augenerkrankungen untersucht werden. Die Eintragung in das ÖHZB ist nicht abhängig vom Ergebnis des Befundes. Die Befunde werden entweder bei der Wurfabnahme dem Zuchtwart oder Wurfabnehmer übergeben, oder vom untersuchenden Tierarzt oder vom Züchter an den Zuchtwart geschickt.
Sollte sich ein Züchter für den CEA-DNA Test entscheiden, so entfällt die klinische Pflichtuntersuchung bei einem ECVO Tierarzt im Welpenalter. Die Befunde der DNA Untersuchung sollten allerdings bei der Wurfabnahme vorliegen. Erst nach Vorlage der Befunde, egal ob DNA oder klinisch, wird die Eintragung in das ÖHZB A-Blatt, vorgenommen.
Vor geplanter Zuchtverwendung muss bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, für jeden Wurf ein gültiger, ophthalmologischer Augenbefund vorgelegt werden. Zu beachten ist, dass die Befunde nur 12 Monate Gültigkeit haben. Mit Tieren, die PRA oder KAT aufweisen, darf nicht gezüchtet werden. Bitte beachten Sie weiter, dass bei Rüden, für die es ja keine Altersobergrenze in der Zucht gibt, der letzte Befund mit 7 Jahren gemacht muss. Es empfiehlt sich, mit einem Rüden, der auch in höherem Alter noch zur Zucht verwendet werden soll, mit 7 Jahren noch einmal ein ECVO Update zu machen, auch wenn er in diesem Zeitraum nicht deckt.
Um CEA befallene Welpen zu vermeiden, dürfen nicht CEA-DNA getestete Shelties nur mit CEA-DNA normalen Zuchtpartnern verpaart werden. CEA carrier/Träger und CEA affected/befallene Shelties dürfen ebenfalls nur mit CEA normalen Tieren verpaart werden.
PRA
Vor Zuchtverwendung ist ein Gentest auf CNGA 1-PRA durchzuführen. Mit Tieren die CNGA 1-PRA affected/befallen sind, darf nicht gezüchtet werden. Mit einem CNGA 1-PRA carrier/Träger darf nur mit CNGA 1-PRA normalen Zuchtpartnern gezüchtet werden.
MDR 1
Vor Zuchtverwendung ist ein Gentest auf MDR 1 durchzuführen. Mit Tieren die MDR1 -/- oder +/- sind, sollte nur mit MDR1 +/+ Zuchtpartnern gezüchtet werden.
Distichiasis
Hunde die Distichiasis aufweisen, dürfen nur mit Distichiasis freien Zuchtpartnern verpaart werden.
Farbtest M Locus
Um eventuell auftretende Probleme mit dem Merle Gen zu vermeiden, müssen ab Deckungen 1.1.2025 alle Elterntiere ungeachtet der Fellfarbe, einen Gentest bezüglich M-Locus aufweisen. Hunde die das Merle-Gen tragen, dürfen nur mit non merle Tieren - m/m - verpaart werden. Die Befunde sind in jedem Fall den Unterlagen zur Erstellung der Ahnentafeln der Welpen beizulegen.
WELSH CORGI CARDIGAN
HD Untersuchung
Dieser Befund muss von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH sein. Eine Liste dieser Tierärzte liegt beim Zuchtwart auf, bzw. ist im Internet auf der HP des ÖCBH unter https://huetehunde.at/Züchterservice/LIste Vertrauenstierärzte HD/ED einzusehen. Handelt es sich um den Befund eines anderen Tierarztes, muss dieser bei der Vet.Med. Univ. in 1210 Wien, Veterinärplatz 1, Institut für Röntgendiagnostik, überbefundet werden.
Wird ein Befund, der von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH ausgestellt wurde angezweifelt, kann dies nur durch eine Überbefundung durch die Vet. Med. Univ. Wien, geklärt werden. Dieser Befund ist dann endgültig.
Der Befund ist auf dem ÖCBH Formular auszustellen.
Das Formular finden Sie hier: https://huetehunde.at/Züchterservice/HD-Formular
Es darf nur mit Hunden die HD-A (HD-frei), HD-B (HD-Verdacht) oder HD-C(HD-leicht) in ihrem Befund nachweisen können, gezüchtet werden. Bei Befund HD-B und HD-Cwird empfohlen nur mit HD-A zu verpaaren.
Augenuntersuchung
Vor geplanter Zuchtverwendung muss bis zum vollendeten 7. Lebensjahr eine Untersuchung bei einem ECVO Ophthalmologen durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass der Befund auf PRA und KAT, nur 12 Monate Gültigkeit hat. Mit Tieren die PRA oder KAT ausweisen darf nicht gezüchtet werden.
Farbtest M Locus
Um eventuell auftretende Probleme mit dem Merle Gen zu vermeiden, müssen ab Deckungen 1.1.2025 alle Elterntiere ungeachtet der Fellfarbe, einen Gentest bezüglich M-Locus aufweisen. Hunde die das Merle-Gen tragen, dürfen nur mit non merle Tieren - m/m - verpaart werden. Die Befunde sind in jedem Fall den Unterlagen zur Erstellung der Ahnentafeln der Welpen beizulegen.
WELSH CORGI PEMBROKE
HD Untersuchung
Dieser Befund muss von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH sein. Eine Liste dieser Tierärzte liegt beim Zuchtwart auf, bzw. ist im Internet auf der HP des ÖCBH unter https://huetehunde.at/Züchterservice/LIste Vertrauenstierärzte HD/ED einzusehen. Handelt es sich um den Befund eines anderen Tierarztes, muss dieser bei der Vet.Med. Univ. in 1210 Wien, Veterinärplatz 1, Institut für Röntgendiagnostik, überbefundet werden.
Wird ein Befund, der von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH ausgestellt wurde angezweifelt, kann dies nur durch eine Überbefundung durch die Vet. Med. Univ. Wien, geklärt werden. Dieser Befund ist dann endgültig.
Der Befund ist auf dem ÖCBH Formular auszustellen.
Das Formular finden Sie hier: https://huetehunde.at/Züchterservice/HD-Formular
Es darf nur mit Hunden die HD-A (HD-frei), HD-B (HD-Verdacht) oder HD-C (HD-leicht) in ihrem Befund nachweisen können, gezüchtet werden. Bei Befund HD-B und HD-C wird empfohlen nur mit HD-A zu verpaaren.
Degenerative Myelopathie
Um befallene Welpen zu vermeiden, muss zumindest einer der beiden Zuchtpartner einen Gentest auf DM haben und DM-clear sein.
Von Willebrand Erkrankung Typ I (vWD Typ I)
Um befallene Welpen zu vermeiden, muss zumindest einer der beiden Zuchtpartner einen Gentest für vWD (Typ 1) haben und vWD clear sein.
Ein Gentest über die Fellbeschaffenheit (Langhaar/Kurzhaar) der Zuchttiere wird empfohlen, um die Geburt von langhaarigen Welpen weitgehend auszuschließen.
Wir empfehlen das Corgi Test Paket zu verwenden.
Für Welpen die aus Verpaarungen Decktag ab 1.1.2025 stammen, ist eine genetische Abstammungsanalyse (Abstammungsbestätigung per DNA) erforderlich. Dazu benötigen Sie von den Elterntieren (wenn nicht bereits vorhanden), und von jedem Welpen ein DNA Profil nach ISAG 2006 oder DNA Profil nach ISAG 2020. Die Proben (Blut/Backenabstrich) dafür sind vom Tierarzt zu nehmen und von diesem an ein entsprechendes Labor zur Ausarbeitung zu übermitteln. Die Ergebnisse sind den Unterlagen zur Einreichung der Abstammungsnachweise beizulegen.
Jeder Züchter ist verpflichtet, gesundheitliche Mängel die an von ihm gezüchteten Tieren, egal in welchem Alter festgestellt werden, an den Zuchtwart zu melden, auch wenn das betroUene Tier nicht zur Weiterzuchtverwendet wird.
Züchter, die sich nicht an diese Zuchtbestimmungen halten, können im Einklang mit der ÖKV ZEO mit Verweigerung der Eintragung eines Wurfes in das ÖHZB A-Blatt belegt werden. Eintragungen in das B-Blatt des ÖHZB können mit der dreifachen Eintragungsgebühr belegt werden.
Gebühren für die Eintragung eines Wurfes und das Ausstellen der Ahnentafeln entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührentabelle im Internet oder Sie erfragen diese beim Zuchtwart.
Zusätzlich zur vorliegenden Zuchtordnung des ÖCBH haben natürlich übergeordnete Reglemente, wie die ZEO des ÖKV, das internationale Zuchtreglement der FCI, internationale Zuchtstrategien der FCI, Geschäftsordnung der FCI/Artikel 8 Zuchtbuch, Gültigkeit. Darüber hinaus sind das österreichische Tierschutzgesetz, sowie die österreichische Tierhalteverordnung, zu beachten und zu befolgen.
Mit der Veröffentlichung dieser Zuchtbestimmungen, treten alle früheren Versionen außer Kraft.
Beschlossen vom Vorstand des ÖCBH in seiner Sitzung vom März 2024
Gültig für alle Würfe ab Deckdatum 1.1.2025
Geschäftsstelle:
Margit Brenner
1220 Wien, Donaufelderstr. 215
Tel +43(1)203 47 62 oder +43676 / 593 12 94
Email: info@huetehunde.at